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Rechtsanwältin Claudia Walter weiß, wie wichtig schneller Rat bei Rechtsproblemen ist.

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Rechtsanwältin Claudia Walter
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Anwältin von hier

Stand: November 2019

Wer vom Arbeitgeber eine Kündigung bekommt, sollte schnell handeln.
„Innerhalb von nur drei Wochen muss Kündigungsschutzklage eingereicht werden“, betont Rechtsanwältin Claudia Walter. Klagen kann man nur auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, unabhängig davon, was schließlich ausgehandelt wird. Schon bei den im Arbeitsrecht meist sehr zügig abgehaltenen Güteverhandlungen ist der juristische Laie ohne Anwalt schnell überfordert. Es ist übrigens ein weitverbreiteter Irrtum, dass einem nach einer bestimmten Anzahl an Arbeitsjahren in einer Firma eine Abfindung zusteht. Die muss oft erstritten werden. Weitere Schwerpunkte der Kanzlei sind Verkehrs- und Familienrecht.

Erstellt: 2019